Holt die TS "HAMBURG" nach HAMBURG !
Unterschriftenliste für die Volksinitiative zur Rückholung der ehemaligen TS HAMBURG. Das jetzt als TS MAXIM GORKIY auf dem Weg zum Abwracker in Indien befindliche
Schiff soll als TS HAMBURG Museum u. Hotel in den Hafen Hamburg. Die Initiatoren können nur mit einer festen Liegeplatzzusage das Projekt realisieren. Der
wirtschaftlichen Zukunft des Projektes dient nur ein fertiger Kai – ab etwa 2015 der Kirchenpauerkai. Zuvor muß das Schiff einen anderen Kai oder Ponton nutzen können, der
das Überleben des Projektes und damit unseres Wahrzeichens sichert. Eine vorläufige Liegeplatzgarantievergabe, entweder am Strandkai oder vor den
Fischauktionshallen, ist daher dringend notwendig.
Vertrauenspersonen: Ambrosius, Angelika – Schrankenweg 11 – 21217 Seevetal / Schöpp, Ronald – Frohmestr. 73 – 22459 HH / Dreher, Angelika – Thuereystr. 45 – 22455 HH / Stein, Günther – Giesestr. 3 – 22607
HH / Witt, Anke u. Horst – Morsumer Weg 19 – 22117 HH
Datum der Anzeige des Beginns der Sammlung: 06. Februar 2009;
Hinweise: Nach § 4 Abs. 2 des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VAbstG) vom 20. Juni 1996
(HmbGVBl. S. 136), zuletzt geändert am 12. Juni 2007 (HmbGVBl. S. 174), darf unterzeichnen, wer bei Einreichung der Unterschriftslisten zur Bürgerschaft wahlberechtigt ist. Unterstützungsberechtigte, zu deren
Gunsten eine melderechtliche Auskunftssperre besteht, können ihre Anschrift den Initiatoren gesondert übermitteln, die diese dann vor Einreichung der Listen nachzutragen haben. Zwei Vertrauenspersonen sind
berechtigt folgende Erklärungen abzugeben: 1. Sie dürfen die Durchführung des Volksbegehrens beantragen (§6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 VAbstG). 2. Sie dürfen den Entwurf in überarbeiteter Form
einreichen (§ 6 Absatz 3 Satz 1 VAbstG). 3. Sie dürfen den Gesetzentwurf zurücknehmen (§ 8 Absatz 1 VAbstG). Jede Vertrauensperson ist berechtigt, für die Initiatoren beim Hamburgischen Verfassungsgericht die
Feststellung zu beantragen: 1. dass die Volksinitiative zustande gekommen ist (§ 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VAbstG), 2. ob ein Gesetz der Bürgerschaft dem Anliegen der Volksinitiative entspricht (§ 27 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 VAbstG).
Erklärung: Mit meiner Unterschrift unterstütze ich die Volksinitiative zur Rettung der ehemaligen TS HAMBURG und schlage einen Zwischenliegeplatz vor 2015 vor.
Mir ist die Gelegenheit gegeben worden, den Konzeptentwurf für das Projekt mit den Aufliegestellen im Wortlaut und Bild zur Kenntnis zu nehmen.